B2G Pflicht seit 18. März 2023

    Peppol in Luxemburg

    Wer an luxemburgische öffentliche Stellen fakturiert, muss E-Rechnungen über Peppol senden. Für B2B ist Peppol (noch) nicht Pflicht, aber der wachsende Standard in der Region. Das sollten Sie wissen.

    Warum Luxemburg sich für Peppol entschied

    Luxemburg wählte das Peppol-Netzwerk als gemeinsames Zustellnetzwerk für öffentliche Stellen, mit Peppol BIS Billing 3.0 als Standardformat. Jede E-Rechnung an die Behörden läuft damit über dasselbe sichere Netzwerk, das auch in Belgien und Dutzenden anderen Ländern genutzt wird. Das machte den Umstieg für Lieferanten deutlich einfacher als ein eigenes nationales Portal.

    Für Sie als Lieferant oder Webshop ist das eine gute Nachricht: Eine einzige Peppol-Anbindung genügt, um luxemburgische Behörden ebenso wie Unternehmen im In- und Ausland zu erreichen. Sie brauchen weder separate Portale noch länderspezifische Systeme. Und während sich immer mehr europäische Länder in Richtung verpflichtender B2B-E-Rechnung bewegen, sind Sie mit derselben Anbindung bereits vorbereitet.

    Die Zeitleiste der B2G-Pflicht

    13. Dezember 2021

    Rechtsgrundlage

    Das Gesetz vom 13. Dezember 2021 führt die verpflichtende B2G-E-Rechnung in Luxemburg ein, gestaffelt nach Unternehmensgröße.

    18. Mai 2022

    Große Unternehmen

    Große Unternehmen müssen als Erste E-Rechnungen an luxemburgische öffentliche Stellen senden.

    18. Oktober 2022

    Mittlere Unternehmen

    Die Pflicht wird auf mittlere Unternehmen ausgeweitet.

    18. März 2023

    Alle Unternehmen

    Seit diesem Datum muss jedes Unternehmen, das an luxemburgische öffentliche Stellen fakturiert, E-Rechnungen senden, unabhängig von der Größe.

    Was ist Pflicht und was (noch) nicht?

    B2G: Pflicht seit März 2023

    Fakturieren Sie an eine luxemburgische öffentliche Stelle, muss dies per E-Rechnung über das Peppol-Netzwerk geschehen, im Format Peppol BIS Billing 3.0.

    B2B: freiwillig, aber wachsend

    Zwischen Unternehmen gibt es in Luxemburg (noch) keine Pflicht. Immer mehr Unternehmen setzen dennoch auf Peppol, weil Rechnungen so direkt und fehlerfrei in der Buchhaltung des Kunden ankommen. Wer sich jetzt anbindet, spart manuellen Aufwand und ist auf eine mögliche künftige Pflicht vorbereitet.

    Belgische Kunden erwarten Peppol

    Seit dem 1. Januar 2026 sind strukturierte B2B-E-Rechnungen über Peppol in Belgien Pflicht. Verkaufen Sie aus Luxemburg an belgische Unternehmen, erwarten diese Kunden eine Peppol-Rechnung.

    Eine Anbindung für Belgien, Luxemburg und darüber hinaus

    Peppol ist ein internationales Netzwerk: Eine Anbindung über einen zertifizierten Access Point genügt, um Behörden und Unternehmen in Luxemburg, Belgien und Dutzenden anderen Ländern zu erreichen. Sie müssen also keine separate Lösung pro Land aufsetzen: Das Netzwerk ermittelt für jede Rechnung automatisch den richtigen Empfänger. Für einen Webshop, der sowohl Behörden als auch Unternehmen beliefert, heißt das: einmal einrichten, und jede Rechnung, B2G oder B2B, geht automatisch über denselben Kanal.

    So verbinden Sie Ihren Webshop mit Peppol

    1Geschäftskunden im Checkout erkennen

    Erfassen Sie bei Geschäftsbestellungen die Umsatzsteuernummer und den juristischen Namen, damit automatisch eine korrekte BIS-3.0-Rechnung erstellt werden kann.

    2Webshop über SendPol verbinden

    SendPol unterstützt Luxemburg und verbindet Ihren Webshop (WordPress/WooCommerce, Shopify, Wix, Magento, PrestaShop, Ecwid oder Stripe) über einen zertifizierten Access Point mit dem Peppol-Netzwerk.

    3Erreichbarkeit Ihrer Kunden prüfen

    Mit dem kostenlosen Peppol Check prüfen Sie anhand einer Umsatzsteuernummer, ob ein Unternehmen oder eine öffentliche Stelle bereits E-Rechnungen über Peppol empfangen kann.

    Kostenlosen Peppol Check starten

    Häufige Fragen zu Peppol in Luxemburg

    Ist Peppol in Luxemburg Pflicht?

    Für B2G ja: Seit dem 18. März 2023 muss jedes Unternehmen, das an luxemburgische öffentliche Stellen fakturiert, E-Rechnungen über Peppol senden. Zwischen Unternehmen (B2B) ist die E-Rechnung in Luxemburg vorerst freiwillig, die Nutzung wächst jedoch schnell.

    Welches Format verwendet Luxemburg für E-Rechnungen?

    Luxemburg wählte Peppol BIS Billing 3.0 als Standard, ein UBL-Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. SendPol erstellt Ihre Rechnungen automatisch in diesem Format.

    Ich verkaufe an belgische und luxemburgische Kunden. Brauche ich zwei Anbindungen?

    Nein. Peppol ist ein einziges internationales Netzwerk: Mit einer Anbindung über einen zertifizierten Access Point erreichen Sie luxemburgische Behörden, belgische Unternehmen und Empfänger in Dutzenden anderen Ländern.

    Wie verbinde ich meinen Webshop mit Peppol?

    Installieren Sie das SendPol Plugin für Ihre Plattform, hinterlegen Sie Ihre Unternehmensdaten und aktivieren Sie. In der Regel sind Sie innerhalb einer halben Stunde live; Bestellungen werden danach automatisch in Peppol-konforme E-Rechnungen umgewandelt. SendPol unterstützt Luxemburg standardmäßig: Sie müssen nichts zusätzlich konfigurieren.

    Versenden Sie noch heute Peppol-Rechnungen aus Ihrem Webshop

    Automatische B2B-Erkennung, korrekte BIS-3.0-Rechnungen und Zustellung über einen zertifizierten Access Point, in Luxemburg, Belgien und darüber hinaus.