Peppol-Pflicht in Belgien
Seit dem 1. Januar 2026 müssen belgische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen strukturierte E-Rechnungen über Peppol austauschen. Das bedeutet es konkret für Ihren Webshop.
Die Zeitleiste der Pflicht
Rechtsgrundlage
Der Königliche Erlass vom 19. Dezember 2023 verankert die verpflichtende strukturierte B2B-E-Rechnung als Umsetzung der europäischen E-Rechnungsrichtlinie (EN 16931).
B2G bereits Pflicht
Für öffentliche Aufträge, die nach dem 1. März 2024 veröffentlicht wurden, ist die E-Rechnung an Behörden (B2G) bereits Pflicht.
Praktische Modalitäten
Der Königliche Erlass vom 14. Juli 2025 bestätigt Peppol/BIS als Referenz und legt praktische Modalitäten fest, darunter Strafen bei Nicht-Bereitschaft und die USt-Rundung auf Satzebene.
B2B Pflicht
Zwischen belgischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ist eine strukturierte elektronische Rechnung (wie Peppol BIS) Pflicht. Ein PDF per E-Mail gilt rechtlich nicht mehr als E-Rechnung.
Für wen gilt die Pflicht?
B2B: ja
Rechnungen zwischen belgischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen als strukturierte E-Rechnungen über Peppol versendet und empfangen werden.
B2C: nein
Verkäufe an Privatkunden fallen nicht unter die Versandpflicht. Als Unternehmen müssen Sie E-Rechnungen jedoch empfangen können.
Ausländische Kunden
Die belgische Pflicht gilt zwischen belgischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Hat Ihr ausländischer Kunde eine Peppol Participant ID, können Sie ihn über dasselbe Netzwerk fakturieren: praktisch, aber nicht verpflichtend.
Was riskieren Sie, wenn Sie nicht bereit sind?
Der Königliche Erlass vom 14. Juli 2025 sieht spezifische Strafen bei Nicht-Bereitschaft vor, ansteigend bis zu €5.000 bei wiederholten Verstößen. Auch praktisch besteht ein Risiko: Kunden können Ihre Rechnung ablehnen oder später zahlen, weil sie nie in deren Buchhaltung ankommt.
So machen Sie Ihren Webshop Peppol-ready
1Geschäftskunden im Checkout erkennen
Erfassen Sie bei Geschäftsbestellungen die Umsatzsteuernummer und den juristischen Namen, damit automatisch eine korrekte BIS-3.0-Rechnung erstellt werden kann.
2Webshop mit Peppol verbinden
Installieren Sie das SendPol Plugin für Ihre Plattform (WordPress/WooCommerce, Shopify, Wix, Magento, PrestaShop, Ecwid oder Stripe). B2B-Rechnungen gehen danach automatisch über einen zertifizierten Access Point hinaus.
3Erreichbarkeit Ihrer Kunden prüfen
Mit dem kostenlosen Peppol Check prüfen Sie anhand einer Umsatzsteuer- oder Unternehmensnummer, ob ein Unternehmen bereits E-Rechnungen über Peppol empfangen kann.
Häufige Fragen zur Pflicht
Darf ich Unternehmen noch PDF-Rechnungen senden?
Nicht als rechtsgültige Rechnung. Zwischen belgischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ist seit dem 1. Januar 2026 eine strukturierte E-Rechnung (wie Peppol BIS) erforderlich. Eine PDF-Kopie zur Information dürfen Sie weiterhin mitsenden.
Was, wenn mein Kunde noch nicht an Peppol angeschlossen ist?
In der Praxis sind die meisten belgischen Unternehmen angeschlossen; SendPol prüft das automatisch pro Rechnung über das SMP-Register. Ist ein Empfänger nicht erreichbar, können Sie vorübergehend einen anderen EN-16931-konformen Austausch vereinbaren, Ihre eigenen Systeme müssen aber Peppol-bereit sein.
Gilt die Pflicht auch für meine Verkäufe an Privatkunden?
Nein, B2C fällt nicht unter die Versandpflicht. Verkaufen Sie an Unternehmen und Privatkunden, muss Ihr Checkout unterscheiden, damit Geschäftsbestellungen automatisch eine E-Rechnung erhalten.
Wie schnell kann mein Webshop konform sein?
Mit einem SendPol Plugin sind Sie in der Regel innerhalb einer halben Stunde live: installieren, Unternehmensdaten hinterlegen und aktivieren. B2B-Bestellungen werden danach automatisch in Peppol-konforme E-Rechnungen umgewandelt.
Machen Sie Ihren Webshop noch heute Peppol-ready
Automatische B2B-Erkennung, korrekte BIS-3.0-Rechnungen und Zustellung über einen zertifizierten Access Point, ohne technisches Wissen.
